Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen

Hilfe bei der Prüfung von Jahres- & Konzernabschlüssen. LTS Kanzlei.

Das gute Gefühl von Sicherheit

Gründe, sein Unternehmen prüfen zu lassen, gibt es reichlich. Sie können in der handelsrechtlichen Pflichtprüfung bestehen oder auf schuldrechtlichen Vereinbarungen, zum Beispiel Bankkreditbestimmungen, die auf einer freiwilligen Prüfung basieren. Eine Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen gibt nicht nur Gewissheit über die Leistungsfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Geschäftsprozessen. Sie gibt auch Sicherheit für die Wahl künftiger Entscheidungen. Haben Sie dafür einen kompetenten, verlässlichen Partner an Ihrer Seite, dem Sie vertrauen können, der mit Ihnen und Ihrem Unternehmen auf Augenhöhe ist und auf den Sie sich 100prozentig verlassen können, dann sind Sie auf sicherem Weg.

Im Fokus:
  • fach- und sachgerechte Prüfung Ihres Jahres- oder Konzernabschlusses
  • Einhaltung der wirtschaftlich vertretbaren und zeitlichen Aspekte
  • Prüfung der Gründe für eine handelsrechtliche Pflichtprüfung oder eine freiwillige Prüfung aufgrund von Verpflichtungen aus einem Gesellschaftsvertrag oder schuldrechtlichen Vereinbarungen (z.B. Bankkreditbestimmungen)
  • Vermittlung von Partnern für Prüfungen Ihrer Unternehmen im Ausland. Wir sind Mitglied von NEXIA International, einem der zehn wichtigsten internationalen Prüfungsverbände
  • kooperative und lösungsorientierte Arbeitsweise

Ihre Ansprechpartner*innen für die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen

Dr. Arnd Kögel. Rechtsanwalt. Steuerberater. Wirtschaftsprüfer. LTS.

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Jens Pohlmann. Steuerberater. Wirtschaftsprüfer. LTS.

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LTS Rechtsanwälte • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

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