Prüfung nach spezialgesetzlichen Vorschriften

Hilfe bei der Prüfung nach spezialgesetzlichen Vorschriften. LTS Kanzlei.

Spezielles braucht Spezialisten

Bauträgerverordnungen, Finanzdienstleistungen und manchmal sogar Abfallsysteme – überall können behördliche Prüfungen und Bescheinigungen nötig werden. Mit dem Spezialwissen in den unterschiedlichsten Bereichen und vertraut mit den spezialgesetzlichen Vorschriften unterstützen wir Sie als erfahrene Wirtschaftsprüfer bei solchen Prüfungen und Beratungen in jeder Phase.

Im Fokus:
  • MaBV-Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung
  • FinVermV-Prüfung von Finanzdienstleistungen
  • EEG-Bescheinigung zur Begrenzung der EEG-Umlage
  • GmbHG, AktG-Kapitalveränderungsprüfungen, zum Beispiel bei einer Sachgründung oder bei einer Kapitalerhöhung
  • Bescheinigung zur Ordnungsmäßigkeit der Entgelte an Abfallsysteme wie Interseroh, DSD etc.
  • Bescheinigung zur zweckentsprechenden Verwendung von Zuschüssen und Fördermitteln, zum Beispiel nach KHG
  • HGRG-Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung
  • ggfs. Abschlussprüfung, um die wirtschaftliche und zeitliche Belastung Ihres Unternehmens zu minimieren

Ihre Ansprechpartner*innen für die Prüfung nach spezialgesetzlichen Vorschriften

Jens Pohlmann. Steuerberater. Wirtschaftsprüfer. LTS.

Jens Pohlmann

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LTS Rechtsanwälte • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

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