Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren

Hilfe bei Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren. LTS Kanzlei.

Anders als erwartet?

Man muss nicht mit jeder finanzbehördlichen Entscheidung einverstanden sein, sollte aber schon gute Gründe haben, sich mit einem Rechtsbehelf zu wehren. Umfassendes rechtliches wie steuerliches Wissen sind hier gefragt. Verfahrensrechtliche wie materiell-rechtliche Problemstellungen von Steuerangelegenheiten müssen bis ins kleinste Detail analysiert und fachgerecht beurteilt werden, um seine Interessen bei der Finanzverwaltung oder vor den Finanzgerichten durchzusetzen. Weil wir hierbei alle Aspekte im Blick haben und über eine langjährige Erfahrung verfügen, werden wir häufig auch von Steuerberaterkolleg*innen bei der Interessenvertretung ihrer Mandanten in außergerichtlichen Rechtsbehelfen oder Finanzrechtsstreiten hinzugezogen und/oder empfohlen.

Im Fokus:
  • Unterstützung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Beurteilung verfahrensrechtlicher wie materiell-rechtlicher Problemstellungen von Steuerangelegenheiten
  • Vertretung vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof
  • Einstweiliger Rechtsschutz

Ihre Ansprechpartner*innen für Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren

Josef Winkler. Rechtsanwalt. Steuerberater. Wirtschaftsprüfer. LTS.

Josef Winkler

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Dr. Arnd Kögel. Rechtsanwalt. Steuerberater. Wirtschaftsprüfer. LTS.

Dr. Arnd Kögel

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Dr. Andrea Müller. Rechtsanwältin. Dipl.-Finanzwirtin. LTS.

Dr. Andrea Müller

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Claas Winkler

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LTS Rechtsanwälte • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

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