Umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen ab 2023

Die Bundesregierung möchte die Erzeugung von Sonnenstrom durch das Jahressteuergesetz 2022 attraktiver machen, indem die Lieferung und Montage von Solaranlagen und Stromspeichern nebst der für den Betrieb erforderlichen Komponenten (z. B. Batteriespeicher) ab 2023 in vielen Fällen von der Umsatzsteuer befreit sind.

Seit dem 01.01.2023 fällt bei der Anschaffung einer PV-Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, keine Umsatzsteuer mehr an.

Das Bundesministerium der Finanzen hat nunmehr in dem nachstehend verlinkten Schreiben vom 27.02.2023 zu vielen offenen Fragen rund um die neue Regelung Stellung genommen.

Link: BMF-Schreiben vom 27.02.2023

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