Register für Gesellschaften bürgerlichen Rechts ab 01.01.2024

Aktuell gibt es – anders als für Gesellschaftsformen wie der offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft – kein Register für Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Dies hat z.B. zur Folge, dass bislang nicht zuverlässig festgestellt werden kann, wer Gesellschafter einer GbR ist. Deshalb sieht das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) die Einführung eines solchen Registers ab dem 01.01.2024 vor. Das Gesellschaftsregister soll bzgl. der Regelungen und Darstellung an das Handels- und Partnerschaftsregister angelehnt werden, sodass der Umsetzungsaufwand möglichst gering gehalten werden kann. Eine Eintragung der GbR im Gesellschaftsregister steht den Gesellschaften grundsätzlich frei, soll jedoch für bestimmte Geschäfte wie z.B. den Grundstückserwerb Bedingung sein.

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